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Neue Pflicht für Camper: Gasprüfung bei Wohnmobil und Wohnwagen

10.02.2025

Eine Empfehlung wird zur Pflicht: Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen und Wohnwagen müssen ab 19. Juni 2025 regelmäßig von Sachverständigen überprüft werden. Kochen, Kühlen und Heizen im Camper soll so sicherer und Unfälle vermieden werden.

  • Betroffen sind alle Campingfahrzeuge mit Flüssiggasanlage
  • Gasprüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung
  • Unfallgefahr bei Gasanlagen nicht unterschätzen

Alle Camperinnen und Camper, die in ihren Gefährten Flüssiggasanlagen verbaut haben, müssen diese demnächst regelmäßig überprüfen lassen. Ein entsprechender Paragraf wurde der Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO) hinzugefügt.

Gasprüfung: Wer ist betroffen?

Flüssiggas wird in Wohnmobilen und Caravans dazu genutzt, Kühlschränke, Herd oder Heizung zu betreiben. Funktioniert die Anlage nicht einwandfrei, besteht Unfallgefahr, etwa wenn unbeabsichtigt Gas austritt und sich entflammt.

All jene, die Flüssiggas in ihren Campingfahrzeugen nutzen, haben noch bis zum 19. Juni 2025 Zeit, ihre Anlage überprüfen zu lassen. Ab dann endet nämlich eine Übergangsfrist und der Check ist verpflichtend nachzuweisen. Die Prüfung muss in der Folge alle zwei Jahre (ab Prüftermin) erneuert werden. Bei neuen Fahrzeugen muss die Überprüfung vor der ersten Inbetriebnahme stattfinden, das gleiche gilt bei Wiederinbetriebnahme.

Quelle: ADAC